RECHTLICH

Gesetzliche Gewährleistung

Deine gesetzlichen Rechte bei mangelhaften Waren – kurz erklärt für Verbraucher:innen nach österreichischem Recht.

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Offizieller EU-Hinweis

Offizieller EU-Hinweis

Die harmonisierte EU-Mitteilung informiert über die gesetzliche Gewährleistung. Zum Vergrößern kannst du die Grafik öffnen.

Was bedeutet Gewährleistung?

Als Verkäufer stehen wir dafür ein, dass die gelieferte Ware dem Vertrag entspricht. Die gesetzliche Gewährleistung betrifft insbesondere Mängel, die bereits bei Übergabe vorliegen. Normaler Verschleiß und von dir verursachte Beschädigungen sind keine solchen Mängel.

Für wen gilt sie?

Diese Informationen gelten für Verbraucher:innen. Für Warenkäufe ab 1. Jänner 2022 ist grundsätzlich das Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) maßgeblich; das ABGB ergänzt es, soweit das VGG keine Sonderregel trifft.

Für Unternehmenskäufe gelten nicht automatisch dieselben Verbraucherregelungen. Maßgeblich sind die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und unsere AGB. Zwingender Verbraucherschutz deines gewöhnlichen Aufenthaltsstaats bleibt unberührt.

Wie lange gilt sie?

Bei neuen Waren beträgt die Gewährleistungsfrist grundsätzlich zwei Jahre ab Übergabe. Der Mangel muss innerhalb dieser Frist hervorkommen. Gewährleistungsansprüche verjähren grundsätzlich erst drei Monate nach Ablauf der Gewährleistungsfrist.

Zeigt sich ein Mangel innerhalb eines Jahres ab Übergabe, wird vermutet, dass er bereits bei Übergabe vorlag, sofern dies nicht mit der Art der Ware oder des Mangels unvereinbar ist. Danach musst du grundsätzlich nachweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe bestand.

Für Waren mit digitalen Elementen gelten zusätzlich die gesetzlichen Aktualisierungspflichten. Bei vereinbarter fortlaufender Bereitstellung digitaler Leistungen können längere Haftungszeiträume und besondere Beweislastregeln gelten.

Für ab 1. Oktober 2026 geschlossene Warenkaufverträge: Wird die Ware im Rahmen der Gewährleistung verbessert, verlängert sich die Gewährleistungsfrist einmalig um zwölf Monate. Diese neue Regel gilt nicht rückwirkend für frühere Käufe.

Welche Rechte bestehen bei einem Mangel?

Du kannst zunächst grundsätzlich zwischen Verbesserung und Austausch wählen. Die gewählte Abhilfe kann ausgeschlossen sein, wenn sie unmöglich ist oder im Vergleich zur anderen unverhältnismäßigen Aufwand verursacht. Beide Abhilfen müssen kostenfrei, innerhalb angemessener Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten erfolgen.

Verbesserung / Reparatur

Die Ware wird in den vertragsgemäßen Zustand versetzt, etwa durch Behebung des Mangels oder Ergänzung fehlender Teile.

Austausch

Du erhältst mangelfreien Ersatz. Die mangelhafte Ware nehmen wir auf unsere Kosten zurück; für ihren gewöhnlichen Gebrauch fällt kein Entgelt an.

Preisminderung / Vertragsauflösung

Diese Rechte kommen insbesondere infrage, wenn der Mangel schwerwiegend ist, die Abhilfe verweigert wird, nicht ordnungsgemäß oder rechtzeitig erfolgt oder ein Mangel trotz eines Behebungsversuchs auftritt. Bei nur geringfügigen Mängeln ist eine Vertragsauflösung ausgeschlossen. Bei einer berechtigten Vertragsauflösung tragen wir die Rückgabekosten.

Gewährleistung und Herstellergarantie

Die Gewährleistung besteht gesetzlich gegenüber uns als Verkäufer. Eine Herstellergarantie ist eine zusätzliche Zusage des jeweiligen Garantiegebers nach seinen Garantiebedingungen. Sie schränkt deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht ein und ist keine Voraussetzung für eine Reklamation.

Reklamation melden

Wende dich bei einem Mangel an uns. Bestellnummer, eine kurze Fehlerbeschreibung und gegebenenfalls Fotos helfen bei der Zuordnung. Wir stimmen die weiteren Schritte mit dir ab.

inventa Networks GmbH
E-Mail: office@inventa-networks.at

Reklamation melden

Rechtsgrundlagen

Informationsstand: 28. September 2026. Die Änderung für Verträge ab 1. Oktober 2026 ist oben gesondert gekennzeichnet.

Verbrauchergewährleistungsgesetz (RIS)
Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz 2026 (RIS)
Informationen der Europäischen Union